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5. Schritt: Wie Sie nicht reagieren sollten

Keinesfalls sollten Sie das Schreiben ignorieren, in den Papierkorb werfen oder binnen der gesetzten Frist gar nicht reagieren. Dadurch hat die Gegenseite mit Ihnen „leichtes Spiel“. Denn in diesen Fällen werden Sie nach Eilantrag per einstweiliger Verfügung des Gerichts dazu verpflichtet, das weitere Verfügbarmachen des Werks zu unterlassen. Diese Eilentscheidung ergeht meist, ohne dass Sie angehört werden, denn aufgrund der Eilbedürftigkeit ist in diesen Verfahren eine mündliche Verhandlung nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Von dem Antrag und der Entscheidung erfahren Sie erst, wenn es bereits zu spät ist und Ihnen beides vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Gleichzeitig werden Sie darin verurteilt, die Kosten des Eilverfahrens zu tragen, also die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Diese berechnen sich nach dem festgesetzten Streitwert. Im Ergebnis müssen Sie je nach Gericht mit Kosten von etwa 1500 – 2000 € rechnen, wobei dies voraussetzen würde, dass Sie die Entscheidung akzeptieren. Andernfalls müssen Sie mittels Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vorgehen und so versuchen, die nachteilige gerichtliche Eilentscheidung „aus der Welt zu schaffen“, wozu Sie Ihrerseits einen Rechtsanwalt benötigen. Dies ist wiederum mit erheblichen Kosten verbunden.

Ebenfalls nicht zu empfehlen ist es, (etwa aus Angst) die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben und den verlangten Betrag zu bezahlen. Denn Sie können selbst kaum abschätzen, ob die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen. So kann der Urheber durch seinen Rechtsanwalt nicht einfach einen Betrag als Schaden behaupten und diesen von Ihnen ersetzt verlangen.