5. Schritt:
Wie Sie nicht reagieren sollten
Keinesfalls sollten Sie das
Schreiben ignorieren, in den Papierkorb werfen
oder binnen der gesetzten Frist gar nicht reagieren.
Dadurch hat die Gegenseite mit Ihnen „leichtes
Spiel“. Denn in diesen Fällen werden
Sie nach Eilantrag per einstweiliger Verfügung
des Gerichts dazu verpflichtet, das weitere
Verfügbarmachen des Werks zu unterlassen.
Diese Eilentscheidung ergeht meist, ohne dass
Sie angehört werden, denn aufgrund der
Eilbedürftigkeit ist in diesen Verfahren
eine mündliche Verhandlung nur in Ausnahmefällen
vorgesehen. Von dem Antrag und der Entscheidung
erfahren Sie erst, wenn es bereits zu spät
ist und Ihnen beides vom Gerichtsvollzieher
zugestellt wird. Gleichzeitig werden Sie darin
verurteilt, die Kosten des Eilverfahrens zu
tragen, also die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten
der Gegenseite. Diese berechnen sich nach dem
festgesetzten Streitwert. Im Ergebnis müssen
Sie je nach Gericht mit Kosten von etwa 1500
– 2000 € rechnen, wobei dies voraussetzen
würde, dass Sie die Entscheidung akzeptieren.
Andernfalls müssen Sie mittels Widerspruch
gegen die einstweilige Verfügung vorgehen
und so versuchen, die nachteilige gerichtliche
Eilentscheidung „aus der Welt zu schaffen“,
wozu Sie Ihrerseits einen Rechtsanwalt benötigen.
Dies ist wiederum mit erheblichen Kosten verbunden.
Ebenfalls nicht zu empfehlen
ist es, (etwa aus Angst) die vorformulierte
Unterlassungserklärung abzugeben und den
verlangten Betrag zu bezahlen. Denn Sie können
selbst kaum abschätzen, ob die Ansprüche
dem Grunde und der Höhe nach bestehen.
So kann der Urheber durch seinen Rechtsanwalt
nicht einfach einen Betrag als Schaden behaupten
und diesen von Ihnen ersetzt verlangen.