4. Schritt:
Die Reaktionen auf eine Abmahnung
In tatsächlicher Hinsicht
bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten,
auf eine Abmahnung zu reagieren:
1. Die Abmahnung ignorieren.
2. Die Unterlassungserklärung
unterzeichen und zahlen.
3. Alle oder einzelne Ansprüche
dem Grunde und/oder der Höhe nach bestreiten.
Daneben sind Kombinationen
möglich, z.B. die Ansprüche dem Grunde
und/oder der Höhe nach zu bestreiten und
eine Unterlassungserklärung in modifizierter
Form abzugeben.