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4. Schritt: Die Reaktionen auf eine Abmahnung

In tatsächlicher Hinsicht bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:

1. Die Abmahnung ignorieren.

2. Die Unterlassungserklärung unterzeichen und zahlen.

3. Alle oder einzelne Ansprüche dem Grunde und/oder der Höhe nach bestreiten.

Daneben sind Kombinationen möglich, z.B. die Ansprüche dem Grunde und/oder der Höhe nach zu bestreiten und eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form abzugeben.