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1. Schritt: Was Ihnen in der Abmahnung vorgeworfen wird

In dem Abmahnschreiben stellt sich Ihnen eine Rechtsanwaltskanzlei vor, die von einem Rechtsinhaber/Urheber eines Musikstücks, Hörbuchs oder Films beauftragt wurde.

Sie werden angeschrieben, da über Ihren Telefon-/Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Konkret wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie über Ihren Anschluss das im Schreiben angesprochene Werk zum Download verfügbar gemacht haben.

Mit anderen Worten: ein Dritter konnte das Werk über Ihren Anschluss/PC herunterladen. De facto ist dies nur durch die Teilnahme an einem Filesharing-System möglich.