1. Schritt:
Was Ihnen in der Abmahnung vorgeworfen wird
In dem Abmahnschreiben stellt
sich Ihnen eine Rechtsanwaltskanzlei vor, die
von einem Rechtsinhaber/Urheber eines Musikstücks,
Hörbuchs oder Films beauftragt wurde.
Sie werden angeschrieben, da
über Ihren Telefon-/Internetanschluss eine
Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Konkret
wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie über Ihren
Anschluss das im Schreiben angesprochene Werk
zum Download verfügbar gemacht haben.
Mit anderen Worten: ein Dritter
konnte das Werk über Ihren Anschluss/PC
herunterladen. De facto ist dies nur durch die
Teilnahme an einem Filesharing-System möglich.