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2. Schritt: Wer abmahnt und was verlangt wird

Die im Internet am häufigsten genannten Namen abmahnender Kanzleien sind Waldorf (München), U+C (Regensburg), Rasch (Hamburg), Winterstein (Frankfurt) und C-S-R (Ettlingen).

In allen Schreiben fordern die Rechtsanwälte der jeweiligen Kanzleien mit mehr oder weniger blumigen Ausführungen die Abgabe einer vorformulierten und beigefügten Unterlassungserklärung.

Zudem wird die Zahlung eines gewissen Betrages (450 € bis zu 1.500 € und mehr) innerhalb einer zumeist sehr kurz bemessenen Frist verlangt. Andernfalls werden gerichtliche Weiterungen angekündigt.