2. Schritt:
Wer abmahnt und was verlangt wird
Die im Internet am häufigsten
genannten Namen abmahnender Kanzleien sind Waldorf
(München), U+C (Regensburg), Rasch (Hamburg),
Winterstein (Frankfurt) und C-S-R (Ettlingen).
In allen Schreiben fordern
die Rechtsanwälte der jeweiligen Kanzleien
mit mehr oder weniger blumigen Ausführungen
die Abgabe einer vorformulierten und beigefügten
Unterlassungserklärung.
Zudem wird die Zahlung eines
gewissen Betrages (450 € bis zu 1.500 €
und mehr) innerhalb einer zumeist sehr kurz
bemessenen Frist verlangt. Andernfalls werden
gerichtliche Weiterungen angekündigt.